Während durch sinkende Inzidenz an vielen Stellen die Masken- und Test-Pflicht fällt, sind zwar die Schulen auch endlich wieder für alle Jahrgänge offen, aber ansonsten scheinen sich keinerlei weitere Erleichterung abzuzeichnen.
Am besten erkennt man die unterschiedliche Behandlung von Erwachsenen und Kindern durch den Vergleich der Schutzmaßnahmen zwischen Büro und Schule (gilt für Hessen).
Feste Gruppen
Büro: keine Regelung bekannt.
Schule: Inzidenzabhängige Pflicht für feste Gruppen und Verbot von gruppenübergreifender Arbeit. Lehrkräfte/ ErzieherInnen sollen/ dürfen nicht zwischen Gruppen wechseln.
HomeOffice
Büro: Inzidenzabhängige Verpflichtung zum HomeOffice, wenn möglich.
Schule: Inzidenzabhängige Verpflichtung zum Wechsel von Präsenzunterricht, zu Wechselunterricht, bis hin zu Distanzunterricht.
Maskenpflicht
Büro: Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn kein Abstand gehalten werden kann.
Schule: Inzidenzunabhängige Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände, auch im Unterricht und teilweise sogar im Sportunterricht. In der schulischen Betreuung gilt daher ebenfalls Maskenpflicht, womit im Maximum von den Kindern bis zu 9 Stunden (von 8 Uhr bis 17 Uhr) Maske getragen werden muss.
Testung
Büro: Der Arbeitgeber ist verpflichtet den Arbeitnehmern ein Testangebot zur Verfügung zu stellen. (Hier muss man genau lesen, denn ein Testangebot ist keine Pflicht.)
Schule: Inzidenzunabhängige Pflicht sich zweimal die Woche selbst zu testen.